Der Gesetzgeber hat als letzten Schritt der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie gerade die neuen “Leitlinien der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliendarlehen” veröffentlicht. Dazu erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa: “Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesregierung sich letztendlich doch noch dafür entschieden hat, die Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Deutschland – nahezu – 1:1 umzusetzen.”
Restliche Unsicherheiten beseitigt
Die neuen Leitlinien für die Banken haben die restlichen Unsicherheiten im Prozess der Kreditwürdigkeitsprüfung beseitigt. Der ZDB hat sich intensiv dafür eingesetzt, die ursprüngliche Umsetzung, die im März 2016 in Kraft getreten war und die zu einem deutlichen Rückgang bei der Kreditvergabe an junge Familien und ältere Bauherren geführt hatte, zu entschärfen.
Einzelfall individuell entscheiden
Nun ist es möglich, den Wert der Immobilie als Sicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung wieder zu berücksichtigen. Die Banken müssen nicht nach starren Regeln vorgehen, sondern dürfen jeden Einzelfall individuell entscheiden. Dabei ist nicht immer nur vom Worst Case auszugehen. Positive Entwicklungen in der weiteren Lebensplanung, z.B. dass beide Partner nach der Elternzeit wieder arbeiten werden, dürfen berücksichtigt werden, “Dies wird jungen Familien, die Kredite für Bau oder Erwerb eines Eigenheims beantragen, enorm helfen, auch älteren Bauherren, die ihr Eigenheim altersgerecht umbauen oder eine kleine Eigentumswohnung kaufen wollen”, so Pakleppa.
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